K A N Z L E I G E M E I N S C H A F T 
                               BIELEFELDER STRASSE
 
 
 
   
   
 
 
 
  Bislang
  gab
  es
  für
  Miet-
  und
  Pachtverhältnisse
  
  über
  Räume 
  und
  Grundstücke
  einen
  Kündigungsschutz,
  wenn
  rück-
  ständige
  Mietzahlungen
  im
  Zeitraum
  vom
  1.
  April
  2020
  bis 
  30.06.2020 fällig waren.
  Bei
  Zahlungsrückständen
  die
  ab
  dem
  1.07.2020
  
  entstehen
  - 
  auch
  in
  Kombination
  mit
  Zahlungsrückständen
  aus
  der
  Zeit 
  vor
  April
  2020
  -
  kann
  gekündigt
  werden,
  wenn
  Mieter
  mit 
  mehr als einer Monatsmiete in Verzug geraten.
  Sie erkranken an Covid-19.
   
  Darf der Arbeitgeber kündigen?
  Grundsätzlich
  kann
  der
  Arbeitger
  eine
  personenbedingte
  Kündigung 
  wegen einer Erkrankung aussprechen.
  Es
  muss
  eine
  langanhaltende
  oder
  häufig
  auftretende
  Erkrankung 
  vorliegen, die sich voraussichtlich auch in Zukunft nicht bessern wird.
  Nach
  bisherigen
  Erkenntnissen
  dauert
  eine
  Covid
  19
  Erkrankung
  in 
  schweren
  Fällen
  einige
  Wochen.
  Es
  ist
  jedoch
  nicht
  automatisch
  von 
  einer negativen Zukunftsprognose auszugehen. 
  Der Arbeitgeber darf daher nicht kündigen.
  Darf der Arbeitgeber aufgrund der Corona - Pandemie kündigen
  ?
  Nur
  bei
  dringenden
  betrieblichen
  Erfordernissen,
  die
  daszu
  führen, 
  dass Arbeitsplätze auf Dauer wegfallen.
  Dies ist zur Zeit aber meist noch nicht vorhersehbar.
  Vor
  einer
  Kündigung
  müssen
  erst
  einmal
  alle
  anderen
  Maßnahmen
  wie 
  Kurzarbeit, Abbau von Überstunden, usw. durchgeführt werden.
 
 
   
 
 
   
 
 
 
  © KANZLEIGEMEINSCHAFT BIELEFELDER STRASSE   33175 BAD LIPPSPRINGE 
 
 
 